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Ausmusterung bei der Bundeswehr: Gründe, T5-Einstufung und Folgen

Von Tobias Reinhardt, Fachredakteur Wehrrecht

Ausgemustert — für die einen eine Erleichterung, für die anderen eine Enttäuschung. Bei der Bundeswehr bedeutet die Ausmusterung, dass du bei der Musterung die Tauglichkeitsstufe T5 erhältst und dauerhaft nicht zum Wehrdienst herangezogen wirst. Hier erfährst du, welche Gründe zu einer Ausmusterung führen, wie du von deiner Einstufung erfährst — und warum du dich nicht auf die Ausmusterung verlassen solltest, wenn du keinen Wehrdienst leisten willst.

Was bedeutet Ausmusterung?

Ausmusterung ist der umgangssprachliche Begriff für die Tauglichkeitsstufe T5 — „nicht verwendungsfähig". Sie ist das Ergebnis der Musterung, bei der die Bundeswehr deine Wehrdienstfähigkeit feststellt. Wer als T5 eingestuft wird, ist dauerhaft nicht tauglich für den Wehrdienst, wird nicht eingezogen und die Wehrpflicht entfällt komplett.

Seit 2026 laufen die Musterungen wieder an: Junge Männer ab dem Jahrgang 2008 werden schrittweise eingeladen, ab 2027 sollen die Musterungen flächendeckend durchgeführt werden. Am Ende jeder Musterung steht eine von fünf Tauglichkeitsstufen:

Stufe Bezeichnung
T1 Voll verwendungsfähig
T2 Verwendungsfähig mit Einschränkung
T3 Eingeschränkt verwendungsfähig
T4 Vorübergehend nicht verwendungsfähig
T5 Nicht verwendungsfähig — ausgemustert

Eine ausführliche Erklärung aller Stufen mit typischen Befunden findest du in unserem Artikel Tauglichkeitsstufen der Bundeswehr im Detail.

Wichtig

Nur T5 ist eine echte Ausmusterung. T4 bedeutet lediglich, dass du vorübergehend nicht tauglich bist — nach einer festgelegten Frist (meist 6 bis 12 Monate) wirst du erneut untersucht und kannst dann als tauglich eingestuft werden.

Die häufigsten Gründe für eine Ausmusterung

Für eine T5-Einstufung müssen schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen. Leichte Einschränkungen wie eine Sehschwäche oder gut eingestellte Allergien führen in der Regel nur zu T2 oder T3 — du bleibst dann wehrdienstpflichtig. Die typischen Gründe für eine Ausmusterung lassen sich in körperliche und psychische Gründe unterteilen:

Bereich Typische Gründe für T5
Körperlich
  • Schwere chronische Erkrankungen
  • Erhebliche körperliche Behinderungen
  • Nicht korrigierbare Seh- oder Hörstörungen
  • Schwere Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
  • Erhebliche Einschränkungen des Bewegungsapparats
Psychisch
  • Schwere psychische Erkrankungen

Entscheidend ist dabei immer das Gesamtbild: Der Musterungsarzt bewertet alle Befunde zusammen. Grundlage der Einstufung ist die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-1340/59, die detaillierte Kriterien für jede Stufe festlegt. Eine einzelne Diagnose führt nicht automatisch zu T5 — dieselbe Erkrankung kann je nach Ausprägung zu T3, T4 oder T5 führen.

Wie läuft die Ausmusterung ab & wie erfährst du davon?

Einen separaten „Ausmusterungstermin" gibt es nicht — die Entscheidung fällt im Rahmen der regulären Musterung. So läuft es ab:

  • Ärztliche Untersuchung: Sehtest, Hörtest, Blutdruck, körperliche Untersuchung und die Prüfung mitgebrachter Atteste und Befunde bilden die medizinische Grundlage der Einstufung.
  • Einstufung durch den Arzt: Der Musterungsarzt legt auf Basis aller Befunde deine Tauglichkeitsstufe fest.
  • Musterungsbescheid per Post: Den offiziellen Bescheid mit deiner Einstufung erhältst du in der Regel wenige Wochen nach dem Termin.

Steht in deinem Bescheid die Stufe T5, bist du ausgemustert: Du wirst nicht einberufen, in deiner Akte wird vermerkt, dass du nicht wehrdienstfähig bist, und du musst nichts weiter unternehmen. Die Einstufung ist in der Regel dauerhaft, kann aber in seltenen Fällen auf Antrag überprüft werden.

Wichtig für alle mit Vorerkrankungen: Bringe zur Musterung alle relevanten ärztlichen Unterlagen mit. Diagnosen, die deine Tauglichkeit beeinflussen könnten, sollten durch Atteste belegt sein — sonst kann der Arzt sie nicht berücksichtigen.

Kann man die Ausmusterung „anstreben"?

Wer keinen Wehrdienst leisten möchte, kommt schnell auf die Idee, bei der Musterung „nachzuhelfen". Davon raten wir klar ab — aus zwei Gründen:

  • Simulation fliegt auf: Die Musterungsärzte sind erfahren und erkennen vorgetäuschte Beschwerden. Falsche Angaben zu deiner Gesundheit können als Täuschung gewertet werden — mit entsprechenden Konsequenzen.
  • Du hast keine Kontrolle über das Ergebnis: Ob du T5 bekommst, entscheidet allein der Arzt nach den Kriterien der Dienstvorschrift. Wer auf die Ausmusterung „hofft", macht seine Zukunft vom Urteil einer Behörde abhängig.

Etwas anderes ist es, echte gesundheitliche Einschränkungen vollständig und ehrlich anzugeben: Das ist dein gutes Recht und sogar wichtig, damit die Einstufung korrekt ausfällt. Lege dafür ärztliche Atteste und Befunde vor.

Und wenn du gesund bist, aber den Kriegsdienst ablehnst? Dann gibt es einen legalen, selbstbestimmten Weg, der nicht von deiner Tauglichkeit abhängt: die Kriegsdienstverweigerung. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Ausmusterung vs. Kriegsdienstverweigerung: Der wichtige Unterschied

Ausmusterung und Kriegsdienstverweigerung (KDV) führen beide dazu, dass du keinen Wehrdienst leistest — aber sie funktionieren grundlegend verschieden. Der Kernunterschied: Bei der Ausmusterung entscheidet die Behörde über dich. Bei der KDV entscheidest du selbst.

Ausmusterung (T5) Kriegsdienstverweigerung
Wer entscheidet? Der Musterungsarzt bzw. die Behörde Du — mit deiner Gewissensentscheidung
Grundlage Dein Gesundheitszustand Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG
Planbarkeit Nicht planbar, Ergebnis offen Jederzeit beantragbar, auch vor der Musterung
Erfolgsaussicht Nur bei schwerwiegenden Befunden Anerkennungsquote historisch 81–87 % (BAFzA)

Das Grundgesetz garantiert dir in Artikel 4 Absatz 3 GG: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Dieses Recht gilt unabhängig von deiner Tauglichkeitsstufe — ob T1, T2 oder T3 spielt keine Rolle. Du musst keine gesundheitlichen Gründe anführen, es zählt allein deine Gewissensentscheidung. Der Antrag wird bei der zuständigen Wehrersatzbehörde, dem BAPersBw in Köln, eingereicht.

Genau deshalb ist die KDV der verlässlichere Weg: Statt zu hoffen, dass ein Arzt dich für untauglich erklärt, machst du aktiv von deinem Grundrecht Gebrauch. Wie das geht, erklären wir Schritt für Schritt auf unserer Seite Wehrdienst verweigern — oder du kannst direkt deinen KDV-Antrag online erstellen.

Du willst dich nicht auf die Einstufung verlassen?

Mit einem KDV-Antrag machst du von deinem Grundrecht Gebrauch — unabhängig davon, wie die Bundeswehr deine Tauglichkeit bewertet. Erstellung, Begründung und Versand per Einschreiben übernehmen wir.

KDV-Antrag online erstellen →

Widerspruch gegen die Einstufung

Wenn du mit deiner Einstufung nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch einlegen. Das gilt in beide Richtungen:

  • Du wurdest für tauglich erklärt, hältst dich aber für nicht wehrdienstfähig: Etwa weil gesundheitliche Probleme bei der Musterung nicht erkannt oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
  • Du wurdest ausgemustert, möchtest aber freiwillig dienen: Auch gegen eine T5-Einstufung kannst du vorgehen, wenn du deine Einschränkungen für geringer hältst als bewertet.

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Musterungsbescheids schriftlich beim BAPersBw in Köln eingereicht werden. Lege alle relevanten ärztlichen Unterlagen bei, die deine Position stützen — ohne neue Befunde hat ein Widerspruch kaum Aussicht auf Erfolg.

Disclaimer

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich bitte an einen Anwalt oder eine offizielle Beratungsstelle.

Häufige Fragen

Ausmusterung bedeutet, dass du bei der Musterung die Tauglichkeitsstufe T5 („nicht verwendungsfähig") erhältst. Du bist dauerhaft nicht tauglich für den Wehrdienst, wirst nicht eingezogen und die Wehrpflicht entfällt für dich komplett.

Zu einer T5-Einstufung führen schwerwiegende gesundheitliche Gründe, zum Beispiel schwere chronische Erkrankungen, erhebliche körperliche Behinderungen, schwere psychische Erkrankungen, nicht korrigierbare Seh- oder Hörstörungen, schwere Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems oder erhebliche Einschränkungen des Bewegungsapparats.

Die T5-Einstufung ist in der Regel dauerhaft, kann aber in seltenen Fällen auf Antrag überprüft werden. Nicht zu verwechseln mit T4: Diese Stufe ist nur vorübergehend — nach einer festgelegten Frist wirst du erneut untersucht und neu eingestuft.

Davon ist dringend abzuraten. Die Musterungsärzte sind erfahren und erkennen Simulation. Falsche Angaben zu deiner Gesundheit können als Täuschung gewertet werden. Wer den Wehrdienst nicht leisten möchte, hat mit dem KDV-Antrag einen legalen Weg, der nicht vom Urteil eines Arztes abhängt.

Nein. Mit T5 bist du dauerhaft vom Wehrdienst befreit und wirst nicht herangezogen. Ein KDV-Antrag ist nur nötig, wenn du als tauglich (T1 bis T3) eingestuft wurdest und den Kriegsdienst mit der Waffe verweigern möchtest.

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