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Bundeswehr Musterung Tabelle: Alle Tauglichkeitsstufen erklärt

Bei der Musterung der Bundeswehr wirst du in eine Tauglichkeitsstufe von T1 bis T5 eingestuft. Diese Einstufung bestimmt, ob du wehrtauglich bist und für welche Verwendungen du in Frage kommst. Hier findest du die vollständige Übersicht aller Stufen — inklusive Erklärung, was jede einzelne für dich bedeutet.

Tauglichkeitsstufen der Bundeswehr — Tabelle

Die folgende Tabelle zeigt dir alle fünf Tauglichkeitsstufen auf einen Blick. Weiter unten erklären wir jede Stufe im Detail.

Geschatzte Verteilung der Tauglichkeitsstufen 40% 30% 20% 10% ~35% ~25% ~15% ~10% ~15% T1 Voll tauglich T2 Mit Einschrankung T3 Eingeschrankt T4 Vorubergehend T5 Ausgemustert Schatzwerte basierend auf historischen Daten der Bundeswehr
Geschätzte Verteilung der Musterungsergebnisse nach Tauglichkeitsstufe
Stufe Bezeichnung Bedeutung
T1 Voll verwendungsfähig Gesundheitlich uneingeschränkt tauglich für alle militärischen Verwendungen
T2 Verwendungsfähig mit Einschränkung Leichte gesundheitliche Einschränkungen, die den Dienst nicht wesentlich beeinträchtigen
T3 Eingeschränkt verwendungsfähig Nur für bestimmte Verwendungen geeignet, nicht für Kampftruppen
T4 Vorübergehend nicht verwendungsfähig Aktuell nicht tauglich, Nachuntersuchung nach festgelegter Frist
T5 Nicht verwendungsfähig Dauerhaft untauglich, ausgemustert

Wichtig

Die Tauglichkeitsstufen T1 bis T3 bedeuten, dass du grundsätzlich wehrdienstpflichtig bist. Wenn du den Wehrdienst verweigern möchtest, brauchst du einen KDV-Antrag — unabhängig von deiner Tauglichkeitsstufe.

T1 — Voll verwendungsfähig

Die Stufe T1 ist die höchste Tauglichkeitsstufe. Du bist gesundheitlich in einwandfreiem Zustand und für jede Verwendung innerhalb der Bundeswehr geeignet — einschließlich Kampftruppen, Fallschirmjäger und andere körperlich extrem anspruchsvolle Einheiten.

Um T1 zu erhalten, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Keine chronischen Erkrankungen oder körperlichen Einschränkungen
  • Normales Seh- und Hörvermögen (mit oder ohne Korrektur innerhalb bestimmter Grenzwerte)
  • Guter allgemeiner Fitnesszustand
  • BMI im Normalbereich
  • Keine psychischen Auffälligkeiten

In der Praxis wird ein erheblicher Anteil der Gemusterten als T1 eingestuft, da die meisten 18-Jährigen gesundheitlich keine schwerwiegenden Probleme haben.

T2 — Verwendungsfähig mit Einschränkung

T2 bedeutet, dass du grundsätzlich tauglich bist, aber leichte gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die bestimmte Verwendungen ausschließen. Du bist trotzdem wehrdienstpflichtig und wirst eingezogen.

Typische Gründe für eine T2-Einstufung:

  • Leichte Sehschwäche (z. B. Kurzsichtigkeit über einem bestimmten Wert)
  • Leichte Hörminderung in bestimmten Frequenzen
  • Leichte Haltungsschäden (z. B. Skoliose im Anfangsstadium)
  • Gut eingestellte, leichte Allergien
  • Leichtes Übergewicht oder Untergewicht

Der Unterschied zu T1 ist in der Praxis meist gering. Du kannst den Großteil aller Verwendungen wahrnehmen, nur wenige Spezialverwendungen sind ausgeschlossen.

T3 — Eingeschränkt verwendungsfähig

Bei T3 liegen deutlichere gesundheitliche Einschränkungen vor. Du bist weiterhin wehrdienstpflichtig, kommst aber nur für bestimmte Verwendungen in Frage — körperlich sehr anspruchsvolle Tätigkeiten sind in der Regel ausgeschlossen.

Mögliche Gründe für T3:

  • Stärkere Sehschwäche
  • Chronisches Asthma (gut kontrolliert)
  • Diabetes Typ 1 (gut eingestellt)
  • Mittelgradige Haltungsschäden
  • Zustand nach Operationen mit Restsymptomen
  • Starkes Übergewicht

Mit T3 wirst du eher in Verwaltungs-, Logistik- oder Unterstützungsbereichen eingesetzt, nicht bei den Kampftruppen. Du bist aber weiterhin wehrdienstpflichtig und musst bei Verweigerungswunsch einen KDV-Antrag stellen.

T4 — Vorübergehend nicht verwendungsfähig

T4 ist eine temporäre Einstufung. Sie bedeutet, dass du zum Zeitpunkt der Musterung nicht tauglich bist, aber erwartet wird, dass sich dein Zustand bessert. Nach einer festgelegten Frist (meist 6 bis 12 Monate) wirst du erneut untersucht.

Gründe für T4 können sein:

  • Akute Verletzung (z. B. Knochenbruch in Heilung)
  • Laufende medizinische Behandlung
  • Post-operative Erholungsphase
  • Akute psychische Belastungssituation
  • Vorübergehende Erkrankung

Achtung

T4 bedeutet nicht, dass du dauerhaft befreit bist. Du wirst nach Ablauf der Frist erneut gemustert. Wenn sich dein Zustand gebessert hat, kannst du dann als T1, T2 oder T3 eingestuft werden.

T5 — Nicht verwendungsfähig (ausgemustert)

T5 ist die endgültige Ausmusterung. Du bist dauerhaft nicht tauglich für den Wehrdienst und wirst nicht eingezogen. Die Wehrpflicht entfällt für dich komplett.

Gründe für T5:

  • Schwere chronische Erkrankungen
  • Erhebliche körperliche Behinderungen
  • Schwere psychische Erkrankungen
  • Nicht korrigierbare Seh- oder Hörstörungen
  • Schwere Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
  • Erhebliche Einschränkungen des Bewegungsapparats

Bei T5 brauchst du keinen KDV-Antrag zu stellen, da du ohnehin nicht zum Wehrdienst herangezogen wirst. Die Einstufung ist in der Regel dauerhaft, kann aber in seltenen Fällen auf Antrag überprüft werden.

Wie kommt die Einstufung zustande?

Deine Tauglichkeitsstufe wird bei der Musterung durch den Arzt der Bundeswehr festgelegt. Dabei fließen mehrere Faktoren ein:

Ärztliche Untersuchung

Sehtest, Hörtest, Blutdruck, EKG, Blutabnahme, Urinprobe und körperliche Untersuchung bilden die medizinische Grundlage der Einstufung.

Sporttest

Der Basis-Fitness-Test zeigt deine körperliche Leistungsfähigkeit. Ein schlechtes Ergebnis allein führt aber nicht zu T5.

Vorerkrankungen

Mitgebrachte Atteste und Befunde werden berücksichtigt. Chronische Erkrankungen, Operationen und laufende Behandlungen fließen ein.

Gesamtbild

Der Arzt bewertet alle Faktoren zusammen. Eine einzelne Schwäche führt selten zu einer niedrigen Stufe — es geht um das Gesamtbild.

Widerspruch gegen die Tauglichkeitseinstufung

Wenn du mit deiner Einstufung nicht einverstanden bist, hast du das Recht, Widerspruch einzulegen. Das kann in beide Richtungen sinnvoll sein:

  • Du wurdest zu hoch eingestuft: Du hast gesundheitliche Probleme, die bei der Musterung nicht erkannt oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
  • Du wurdest zu niedrig eingestuft: Du möchtest freiwillig zur Bundeswehr und bist der Meinung, dass deine Einschränkungen geringer sind als bewertet.

Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Musterungsbescheids schriftlich beim BAPersBw in Köln eingereicht werden. Lege alle relevanten ärztlichen Unterlagen bei, die deine Position stützen.

Tauglichkeit und Kriegsdienstverweigerung

Ein weit verbreiteter Irrtum: Viele glauben, dass nur „taugliche" Personen (T1-T3) den Wehrdienst verweigern müssen. Das stimmt grundsätzlich, denn nur wer wehrdienstpflichtig ist, muss sich aktiv um eine Verweigerung kümmern.

Aber: Deine Tauglichkeitsstufe hat keinen Einfluss auf dein Recht, den Wehrdienst zu verweigern. Ob du T1, T2 oder T3 bist — das Grundgesetz garantiert dir in Artikel 4 Absatz 3 GG das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.

Der KDV-Antrag wird unabhängig von deiner körperlichen Tauglichkeit bearbeitet. Du musst keine gesundheitlichen Gründe anführen — es geht ausschließlich um deine Gewissensentscheidung.

Disclaimer

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich bitte an einen Anwalt oder eine offizielle Beratungsstelle.

Häufige Fragen

T3 bedeutet „eingeschränkt verwendungsfähig". Du bist grundsätzlich tauglich, aber nur für bestimmte Verwendungen innerhalb der Bundeswehr geeignet. Körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten wie Kampftruppen kommen in der Regel nicht in Frage.

Nein. T5 bedeutet „nicht verwendungsfähig" — du bist ausgemustert und kannst weder Wehrdienst noch freiwilligen Dienst bei der Bundeswehr leisten. Du bist damit von der Wehrpflicht befreit.

Nein, T4 ist eine vorübergehende Einstufung. Sie bedeutet, dass du aktuell nicht tauglich bist, zum Beispiel wegen einer Verletzung oder Krankheit. Nach einer festgelegten Frist wirst du erneut untersucht und neu eingestuft.

Ja, du kannst innerhalb eines Monats nach Erhalt des Musterungsbescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Füge dabei ärztliche Atteste oder Befunde bei, die deine Position stützen. Der Widerspruch wird beim BAPersBw in Köln bearbeitet.

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