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Musterung Bundeswehr 2026: Ablauf, Stufen & Vorbereitung

Die Bundeswehr-Musterung ist zurück. Ab 2026 erhalten junge Männer ab dem Jahrgang 2008 schrittweise Schreiben mit QR-Code und werden zur Musterung eingeladen. Hier erfährst du alles über den Ablauf der Musterung, die Tauglichkeitsstufen T1 bis T5, was dich bei der Untersuchung erwartet und wie du dich optimal vorbereitest — auch wenn du den Wehrdienst verweigern möchtest.

Was ist die Musterung bei der Bundeswehr?

Die Musterung ist die medizinische und psychologische Untersuchung, mit der die Bundeswehr die Wehrdienstfähigkeit junger Männer feststellt. Im Rahmen der Musterung wird geprüft, ob du körperlich und geistig in der Lage bist, Wehrdienst zu leisten.

Die Musterung wurde in Deutschland 2011 zusammen mit der Wehrpflicht ausgesetzt. Im Zuge der sicherheitspolitischen Zeitenwende und des neuen Wehrdienst-Modells wurde die Wehrerfassung 2025 wiedereingeführt. Ab 2026 beginnen schrittweise die neuen Musterungen, ab 2027 sollen sie flächendeckend durchgeführt werden.

Die Musterung ist nicht gleichbedeutend mit einer Einberufung. Sie dient zunächst nur der Feststellung deiner Tauglichkeit. Ob du tatsächlich zum Wehrdienst herangezogen wirst, hängt von weiteren Faktoren ab — unter anderem davon, ob du einen KDV-Antrag stellst.

Wichtig

Die Musterung und die Kriegsdienstverweigerung sind zwei unabhängige Verfahren. Du kannst an der Musterung teilnehmen und trotzdem den Wehrdienst verweigern. Du kannst den KDV-Antrag sogar schon vor der Musterung stellen.

Musterung Bundeswehr: Ab welchem Alter und Jahrgang?

Die neuen Musterungen betreffen zunächst die jüngsten wehrpflichtigen Jahrgänge. Hier sind die wichtigsten Fakten zu Alter und Jahrgang:

  • Betroffene Jahrgänge: Ab Jahrgang 2008 (also alle, die 2026 das 18. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben)
  • Start der Musterungen: Schrittweise ab 2026, flächendeckend ab 2027
  • Altersgrenze: Die Wehrpflicht gilt grundsätzlich vom 18. bis zum 25. Lebensjahr (im Spannungs- und Verteidigungsfall bis 60 Jahre)
  • Geschlecht: Die Wehrpflicht gilt nach aktuellem Stand nur für Männer. Frauen können sich freiwillig melden.

Konkret bedeutet das: Wenn du männlich bist und 2008 oder später geboren wurdest, musst du damit rechnen, ab 2026 ein Schreiben der Bundeswehr zu erhalten. Die Briefe enthalten einen QR-Code, über den du dich online registrieren und einen Musterungstermin vereinbaren musst.

Die Jahrgänge werden dabei gestaffelt erfasst. Nicht alle bekommen gleichzeitig Post. In der ersten Phase ab 2026 werden die ältesten betroffenen Jahrgänge zuerst eingeladen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Jahrgängen findest du in unserem Artikel Musterung: Alter und Jahrgang.

Achtung

Auch wenn du noch kein Schreiben erhalten hast, kannst du bereits jetzt einen KDV-Antrag stellen. Du musst nicht auf die Musterung warten. Je früher du handelst, desto besser bist du abgesichert.

Der Bundeswehr-Fragebogen (Bereitschaftserklärung)

Bevor es zur eigentlichen Musterung kommt, erhältst du per Post ein Schreiben der Bundeswehr mit einem QR-Code. Über diesen Code wirst du auf ein Online-Portal geleitet, auf dem du einen Fragebogen ausfüllen musst.

Der Fragebogen — offiziell als „Bereitschaftserklärung" oder „Wehrerfassungsbogen" bezeichnet — enthält unter anderem folgende Punkte:

  • Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit
  • Schulische und berufliche Situation: Aktueller Ausbildungsstand, Beruf oder Studium
  • Gesundheitliche Angaben: Vorerkrankungen, Einschränkungen, Medikamenteneinnahme
  • Bereitschaftserklärung: Hier wirst du gefragt, ob du bereit bist, Wehrdienst zu leisten
  • Wunsch nach Verwendung: Bevorzugte Truppengattung oder Tätigkeitsfeld (freiwillig)

Der Fragebogen ist verpflichtend auszufüllen. Das Nichtausfüllen kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Wichtig: Wenn du bei der Bereitschaftserklärung angibst, dass du nicht bereit bist, Wehrdienst zu leisten, befreit dich das nicht automatisch von der Wehrpflicht. Es ist lediglich eine Absichtserklärung.

Um den Wehrdienst tatsächlich rechtswirksam zu verweigern, musst du einen formellen KDV-Antrag beim BAPersBw stellen. Der Fragebogen allein reicht dafür nicht aus.

Tipp

Fülle den Fragebogen ehrlich aus. Mache bei den Gesundheitsangaben keine falschen Angaben — das kann später als Täuschung gewertet werden. Wenn du den Wehrdienst verweigern willst, ist der KDV-Antrag der richtige Weg, nicht die Manipulation des Fragebogens.

Musterung Bundeswehr Ablauf: Was passiert Schritt für Schritt?

Die Musterung bei der Bundeswehr folgt einem standardisierten Ablauf. Hier erfährst du, was dich an dem Tag erwartet und wie der gesamte Prozess von der Einladung bis zum Ergebnis abläuft:

1

Einladung per Post

Du erhältst einen Brief mit einem QR-Code. Über das Online-Portal registrierst du dich und vereinbarst einen Termin bei der nächstgelegenen Musterungsstelle. In der Regel hast du etwa 2-4 Wochen Zeit, den Termin wahrzunehmen.

2

Anmeldung und Identitätsprüfung

Am Musterungstag meldest du dich an der Musterungsstelle an. Du legst deinen Personalausweis oder Reisepass sowie das Einladungsschreiben vor. Deine Identität wird überprüft und du erhältst Informationen zum weiteren Ablauf.

3

Ärztliche Untersuchung

Der Kern der Musterung ist die medizinische Untersuchung. Sie umfasst in der Regel: allgemeine körperliche Untersuchung (Größe, Gewicht, Blutdruck, Herz und Lunge), Seh- und Hörtest, Urinprobe, Überprüfung des Bewegungsapparats (Gelenke, Wirbelsäule), gegebenenfalls Blutabnahme und bei Bedarf weitere fachärztliche Untersuchungen.

4

Psychologisches Gespräch

In einem kurzen Gespräch werden deine psychische Belastbarkeit und deine allgemeine Eignung eingeschätzt. Dabei geht es nicht um tiefenpsychologische Analyse, sondern um einen Gesamteindruck. Auch deine schulische und berufliche Situation wird besprochen.

5

Informationsveranstaltung

Die Bundeswehr nutzt die Musterung auch, um dich über Karrieremöglichkeiten und Dienstformen zu informieren. Dieser Teil ist informativ — du bist zu nichts verpflichtet. Es werden verschiedene Laufbahnen vorgestellt und Fragen beantwortet.

6

Tauglichkeitseinstufung und Bescheid

Nach Abschluss aller Untersuchungen wirst du in eine der Tauglichkeitsstufen T1 bis T5 eingestuft. Den offiziellen Musterungsbescheid mit deiner Einstufung erhältst du in der Regel wenige Wochen nach dem Termin per Post.

Der gesamte Musterungstermin dauert in der Regel 3 bis 5 Stunden. Plane genügend Zeit ein und bringe alle erforderlichen Unterlagen mit. Einen detaillierten Ablaufplan findest du in unserem Artikel Musterung Bundeswehr: Detaillierter Ablauf.

Tauglichkeitsstufen der Bundeswehr

Das Ergebnis der Musterung wird in einer von fünf Tauglichkeitsstufen ausgedrückt. Diese Stufen bestimmen, ob und in welchem Umfang du für den Wehrdienst herangezogen werden kannst:

Tauglichkeitsskala der Bundeswehr T1 T2 T3 T4 T5 Voll wehrdienstfahig Wehrdienstfahig m. Einschrankung Eingeschrankt wehrdienstfahig Vorubergehend nicht wdf. Nicht wehrdienstfahig ▲ tauglich ▲ ausgemustert
Übersicht der Tauglichkeitsstufen T1 (voll tauglich) bis T5 (nicht tauglich)
Stufe Bezeichnung Bedeutung Verwendung
T1 Voll wehrdienstfähig Uneingeschränkt tauglich für alle militärischen Verwendungen Alle Truppengattungen, Kampftruppe, Spezialkräfte
T2 Wehrdienstfähig mit Einschränkung Tauglich, aber mit leichten Einschränkungen (z. B. Sehschwäche, leichte Allergie) Die meisten Verwendungen, Einschränkung bei einzelnen Tätigkeiten
T3 Eingeschränkt wehrdienstfähig Erhebliche gesundheitliche Einschränkungen, nur für bestimmte Tätigkeiten geeignet Verwaltung, Logistik, Bürotätigkeiten — keine Kampfverwendung
T4 Vorübergehend nicht wehrdienstfähig Aktuell nicht tauglich, z. B. wegen einer heilbaren Verletzung oder Krankheit Keine — erneute Musterung zu einem späteren Zeitpunkt
T5 Nicht wehrdienstfähig Dauerhaft untauglich wegen schwerwiegender gesundheitlicher Gründe Keine — dauerhaft vom Wehrdienst befreit

Die Einstufung in die Tauglichkeitsstufen erfolgt auf Basis der medizinischen Untersuchung durch die Musterungsärzte. Grundlage ist die Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-1340/59, die detaillierte Kriterien für jede Stufe festlegt.

Eine ausführliche Übersicht aller Kriterien und typischen Befunde pro Stufe findest du in unserem Artikel Bundeswehr Musterung: Tauglichkeitsstufen im Detail.

Wichtig

Auch wenn du als T1 oder T2 (voll tauglich) eingestuft wirst, kannst du den Wehrdienst verweigern. Die Tauglichkeitseinstufung hat keinen Einfluss auf dein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. KDV ist ein Grundrecht, das unabhängig von deiner gesundheitlichen Eignung gilt.

Was passiert nach der Musterung?

Nach der Musterung erhältst du deinen Musterungsbescheid per Post. Darin steht deine Tauglichkeitsstufe und — falls du als tauglich eingestuft wurdest — die Information, dass du grundsätzlich für den Wehrdienst herangezogen werden kannst. Was dann passiert, hängt von deiner Situation ab:

T1, T2 oder T3 — Tauglich

Du wirst in die Wehrerfassung aufgenommen. Ob und wann du tatsächlich einberufen wirst, hängt von der aktuellen politischen Lage und dem Bedarf der Bundeswehr ab. Im aktuellen Modell werden vorrangig Freiwillige einberufen. Im Verteidigungsfall könnte aber die allgemeine Einberufung aktiviert werden.

T4 — Vorübergehend nicht tauglich

Du wirst zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Musterung eingeladen, sobald davon ausgegangen wird, dass sich dein Gesundheitszustand verbessert hat. In der Zwischenzeit wirst du nicht einberufen.

T5 — Nicht tauglich

Du bist dauerhaft vom Wehrdienst befreit. Du erhältst keine weitere Einberufung und musst keinen KDV-Antrag stellen. In deiner Akte wird vermerkt, dass du nicht wehrdienstfähig bist.

Wenn du mit T1, T2 oder T3 gemustert wirst und den Wehrdienst nicht leisten möchtest, solltest du spätestens jetzt deinen KDV-Antrag einreichen — idealerweise hast du das aber schon vorher erledigt. So verhinderst du, dass du im Fall einer Einberufung unter Zeitdruck gerätst.

Was passiert, wenn 2028 die Musterungswelle voll angelaufen ist und welche Änderungen geplant sind, erfährst du in unserem Ausblick Musterung Bundeswehr 2028.

Musterung und Kriegsdienstverweigerung

Viele junge Menschen glauben, dass sie erst gemustert werden müssen, bevor sie den Wehrdienst verweigern können. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Musterung und KDV-Antrag sind zwei völlig unabhängige Verfahren.

Hier sind die drei gängigsten Szenarien:

KDV-Antrag vor der Musterung

Der beste Zeitpunkt. Du reichst deinen Antrag beim BAPersBw ein, sobald du das Schreiben der Bundeswehr erhältst oder sogar schon davor. Du gehst trotzdem zur Musterung (die ist Pflicht), aber dein KDV-Verfahren läuft parallel. Im Idealfall bist du schon als Verweigerer anerkannt, bevor überhaupt eine Einberufung in Betracht kommt.

KDV-Antrag nach der Musterung

Auch nach der Musterung ist der KDV-Antrag jederzeit möglich. Wenn du als tauglich (T1-T3) eingestuft wurdest, ist es umso wichtiger, den Antrag zeitnah einzureichen. Das Musterungsergebnis hat keinen Einfluss auf die Erfolgschancen deines KDV-Antrags.

KDV-Antrag nach Einberufungsbescheid

Selbst nach Erhalt eines Einberufungsbescheids kannst du noch einen KDV-Antrag stellen. Allerdings gerätst du dann unter Zeitdruck. Die Bearbeitung kann Wochen bis Monate dauern — deshalb ist frühzeitiges Handeln so wichtig.

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Kann man die Musterung verweigern?

Diese Frage wird häufig gestellt, und die Antwort ist eindeutig: Nein, die Musterung selbst kannst du nicht verweigern. Die Teilnahme an der Musterung ist eine gesetzliche Pflicht nach dem Wehrpflichtgesetz für alle Wehrpflichtigen.

Wenn du der Musterung ohne triftigen Grund fernbleibst, drohen folgende Konsequenzen:

  • Bußgeld: Für das unentschuldigte Fernbleiben von der Musterung kann ein Bußgeld verhängt werden
  • Erneute Vorladung: Du wirst erneut zur Musterung eingeladen — dieses Mal möglicherweise mit Verwaltungszwang
  • Zwangsvorführung: Im Extremfall kann die zuständige Behörde deine zwangsweise Vorführung anordnen

Es ist wichtig zu verstehen: Die Musterung ist nicht der Wehrdienst. Zur Musterung zu gehen bedeutet nicht, dass du einverstanden bist, Wehrdienst zu leisten. Es ist lediglich eine Feststellung deines Gesundheitszustands. Du kannst an der Musterung teilnehmen und gleichzeitig oder danach deinen KDV-Antrag stellen.

Was du verweigern kannst, ist der Kriegsdienst mit der Waffe — und zwar über den offiziellen Weg des KDV-Antrags. Mehr dazu in unserem Hauptartikel Wehrdienst verweigern.

Achtung

Geh zur Musterung, auch wenn du den Wehrdienst verweigern willst. Die Musterung gibt dir sogar die Möglichkeit, vor Ort darauf hinzuweisen, dass du einen KDV-Antrag gestellt hast oder stellen wirst. Das wird in deiner Akte vermerkt.

Wie bereite ich mich auf die Musterung vor?

Eine gute Vorbereitung nimmt dir den Stress am Musterungstag. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Dokumente mitbringen

  • - Personalausweis oder Reisepass
  • - Einladungsschreiben der Bundeswehr
  • - Ärztliche Atteste und Befunde
  • - Impfpass (optional, aber empfohlen)
  • - Brille oder Kontaktlinsen

Am Vortag beachten

  • - Ausreichend schlafen
  • - Keinen Alkohol trinken
  • - Bequeme Kleidung wählen (Untersuchung)
  • - Fahrt planen (3-5 Stunden einplanen)
  • - Ggf. Arbeitgeber/Schule informieren

Bringe alle relevanten ärztlichen Unterlagen mit, besonders wenn du Vorerkrankungen hast. Diagnosen, die deine Tauglichkeit beeinflussen könnten (z. B. chronische Erkrankungen, Allergien, orthopädische Probleme, psychische Vorerkrankungen), sollten durch ärztliche Atteste belegt werden.

Versuche nicht, Krankheiten vorzutäuschen oder dich absichtlich in ein schlechteres Licht zu rücken. Die Musterungsärzte sind erfahren und erkennen Simulation. Wenn du den Wehrdienst ablehnen möchtest, ist der KDV-Antrag der ehrliche und rechtlich korrekte Weg.

Häufige Fragen zur Musterung

Die neuen Musterungen beginnen ab dem Jahrgang 2008. Das bedeutet, dass junge Männer ab 18 Jahren nach und nach zur Musterung eingeladen werden. Ab 2026 werden die ersten Jahrgänge schrittweise erfasst, flächendeckend soll die Musterung ab 2027 laufen.

Ja, die Teilnahme an der Musterung ist für Wehrpflichtige verpflichtend. Wer der Musterung ohne triftigen Grund fernbleibt, kann mit einem Bußgeld oder im Wiederholungsfall mit weiteren Maßnahmen belegt werden. Die Teilnahme an der Musterung bedeutet aber nicht, dass du Wehrdienst leisten musst.

Wirst du mit der Tauglichkeitsstufe T5 (nicht wehrdienstfähig) eingestuft, bist du dauerhaft vom Wehrdienst befreit. Bei T4 (vorübergehend nicht wehrdienstfähig) erfolgt eine erneute Überprüfung zu einem späteren Zeitpunkt.

Ja, du kannst den KDV-Antrag jederzeit stellen — auch schon vor der Musterung. Tatsächlich ist es sogar empfehlenswert, den Antrag frühzeitig einzureichen. Die Musterung und der KDV-Antrag sind zwei voneinander unabhängige Verfahren. Hier erfährst du, wie du den Wehrdienst verweigerst.

Zum Musterungstermin musst du deinen Personalausweis oder Reisepass, das Einladungsschreiben und gegebenenfalls ärztliche Atteste oder Befunde über bestehende Erkrankungen mitbringen. Der Impfpass kann ebenfalls nützlich sein. Trage bequeme Kleidung, da eine körperliche Untersuchung stattfindet.

Hinweis: Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Obwohl wir die Informationen sorgfältig recherchieren, übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Für eine individuelle Rechtsberatung wende dich bitte an einen Rechtsanwalt.

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