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Musterung Bundeswehr: Ab welchem Alter und welcher Jahrgang?

Seit der Wiedereinführung der Wehrpflicht stellen sich viele junge Menschen die gleiche Frage: Ab welchem Alter werde ich gemustert? Welcher Jahrgang ist zuerst dran? Und bis wann gilt die Musterungspflicht? In diesem Artikel klären wir alle Fragen rund um Alter, Jahrgang und den Zeitplan der Bundeswehr-Musterung.

Ab welchem Alter wird gemustert?

Die Musterung bei der Bundeswehr erfolgt ab dem 18. Lebensjahr — also ab dem Zeitpunkt, an dem du volljährig wirst. Die Wehrpflicht beginnt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres, und die Musterung ist der erste Schritt im Wehrpflichtprozess.

In der Praxis heißt das: Wenn du im Jahr 2008 geboren wurdest, wirst du im Jahr 2026 — in dem Jahr, in dem du 18 wirst — zur Musterung eingeladen. Die Einladung kommt vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) mit Sitz in Köln.

Du wirst nicht zwingend am Tag deines 18. Geburtstags gemustert. Die Einladung kann einige Wochen oder Monate nach deinem Geburtstag eintreffen, abhängig von der Kapazität der Karrierecenter und deiner Region.

Wichtig

Die Musterung ist gesetzliche Pflicht. Du musst der Einladung folgen, auch wenn du den Wehrdienst verweigern möchtest. Eine Nichtbefolgung kann mit Bußgeldern oder einer zwangsweisen Vorführung geahndet werden.

Zeitplan: Welcher Jahrgang wird wann gemustert?

Die Musterungen werden seit der Wiedereinführung der Wehrpflicht schrittweise hochgefahren. Das bedeutet: Nicht alle Jahrgänge werden gleichzeitig gemustert. Stattdessen geht die Bundeswehr Jahr für Jahr vor.

Musterungszeitplan nach Jahrgang START 2026 Jg. 2008 18 Jahre - aktuell 2027 Jg. 2009 18 Jahre - geplant 2028 Jg. 2010 18 Jahre - geplant 2029 Jg. 2011 18 Jahre - geplant Musterung erfolgt im Jahr, in dem der jeweilige Jahrgang 18 Jahre alt wird
Zeitplan der Bundeswehr-Musterung: Betroffene Jahrgänge 2026 bis 2029
Jahr Jahrgang Alter
2026 Jahrgang 2008 18 Jahre
2027 Jahrgang 2009 18 Jahre
2028 Jahrgang 2010 18 Jahre
2029 Jahrgang 2011 18 Jahre

Musterung 2026: Jahrgang 2008 ist dran

Das Jahr 2026 markiert den Beginn der neuen Musterungen nach der Wiedereinführung der Wehrpflicht. Der Jahrgang 2008 ist der erste Jahrgang, der unter der neuen Regelung gemustert wird.

Wenn du 2008 geboren wurdest, wirst du im Laufe des Jahres 2026 eine Einladung zur Musterung erhalten. Die Musterung findet am nächstgelegenen Karrierecenter der Bundeswehr statt und dauert einen ganzen Tag. Der genaue Ablauf der Musterung umfasst Sporttest, ärztliche Untersuchung, psychologisches Gespräch und Computertest.

Da es sich um den ersten Jahrgang handelt, ist die Infrastruktur noch im Aufbau. Nicht alle Karrierecenter sind sofort voll ausgelastet. Es kann daher regional zu Verzögerungen bei der Einladung kommen.

Musterung 2027: Flächendeckender Regelbetrieb

Ab 2027 soll die Musterung flächendeckend und im Regelbetrieb laufen. Der Jahrgang 2009 wird dann gemustert, und die organisatorischen Anfangsschwierigkeiten sollten überwunden sein.

Für den Jahrgang 2009 bedeutet das: Du wirst im Laufe des Jahres 2027, nachdem du 18 geworden bist, eine Einladung zur Musterung erhalten. Der Ablauf ist identisch zum Vorjahr — der Prozess wird aber effizienter und die Wartezeiten kürzer.

Außerdem kann es sein, dass 2027 auch nachgemustert wird: Wehrpflichtige des Jahrgangs 2008, die 2026 aus verschiedenen Gründen nicht gemustert werden konnten (Krankheit, Auslandsaufenthalt etc.), werden nachgeholt.

Musterung 2028: Jahrgang 2010

2028 ist der Jahrgang 2010 an der Reihe. Wenn du in diesem Jahr geboren bist, wirst du 2028 gemustert — sofern du deutscher Staatsbürger und männlich bist.

Alle Details zur Musterung 2028 findest du in unserem ausführlichen Artikel: Musterung Bundeswehr 2028 — Was Jahrgang 2010 wissen muss.

Bis zu welchem Alter besteht die Musterungspflicht?

Die Wehrpflicht — und damit auch die Musterungspflicht — besteht grundsätzlich vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. In bestimmten Ausnahmefällen kann sie bis zum 28. Lebensjahr ausgedehnt werden.

Was heißt das in der Praxis?

  • Wenn du 18 wirst, beginnt deine Wehrpflicht und du wirst zur Musterung eingeladen.
  • Wenn du aus bestimmten Gründen zurückgestellt wurdest (z. B. Studium), kann die Musterung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
  • Ab dem 26. Lebensjahr wirst du in der Regel nicht mehr erstmals gemustert.
  • Die absolute Obergrenze liegt bei 28 Jahren — danach erlischt die Wehrpflicht endgültig.

Achtung

Die Altersgrenzen können durch gesetzliche Änderungen angepasst werden. Informiere dich bei Unsicherheiten direkt beim BAPersBw oder auf der offiziellen Seite der Bundeswehr.

Werden auch Frauen gemustert?

Nach aktueller Gesetzeslage gilt die Wehrpflicht in Deutschland nur für männliche Staatsbürger. Frauen unterliegen weder der Musterungspflicht noch der Wehrpflicht.

Frauen können sich aber freiwillig zur Bundeswehr melden und durchlaufen dann ein eigenes Bewerbungs- und Eignungsfeststellungsverfahren. Dieses ist jedoch nicht mit der Pflichtmusterung zu verwechseln.

Es gibt politische Diskussionen darüber, die Wehrpflicht auf Frauen auszuweiten oder eine allgemeine Dienstpflicht einzuführen. Stand April 2026 ist das jedoch nicht beschlossen. Sollte sich die Gesetzeslage ändern, informieren wir auf dieser Seite darüber.

Ausnahmen und Befreiungen von der Musterungspflicht

Es gibt einige Fälle, in denen du von der Musterung befreit oder zurückgestellt werden kannst:

Zurückstellung

Wenn du dich in einer Berufsausbildung oder einem Studium befindest, kannst du eine Zurückstellung beantragen. Die Musterung wird dann auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Achtung: Die Zurückstellung befreit dich nicht dauerhaft — sie verschiebt die Pflicht nur.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Wenn du eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt und bereits in einem anderen Land Wehrdienst geleistet hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von der deutschen Wehrpflicht befreit werden.

Schwere Behinderung

Bei einer nachgewiesenen schweren Behinderung (Grad der Behinderung von 50 oder mehr) kannst du von der Musterung befreit werden. Ein entsprechendes ärztliches Attest ist erforderlich.

Geistliche und Ordensleute

Geistliche und Mitglieder religiöser Orden sind nach dem Wehrpflichtgesetz von der Wehrpflicht befreit.

Musterung und Kriegsdienstverweigerung

Du fragst dich vielleicht: Wenn ich den Wehrdienst sowieso verweigern will, muss ich trotzdem zur Musterung? Die Antwort ist: Ja. Die Musterung ist unabhängig von deiner Entscheidung zur Kriegsdienstverweigerung.

Aber du kannst deinen KDV-Antrag jederzeit stellen — auch schon vor der Musterung. Das empfehlen wir sogar, denn so wird dein Antrag frühzeitig bearbeitet und du hast nach der Musterung eine klare Situation.

Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung steht im Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3 GG) und ist unabhängig von deinem Alter, deinem Jahrgang oder deiner Tauglichkeitsstufe. Jeder Wehrpflichtige hat das Recht, den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.

Disclaimer

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich bitte an einen Anwalt oder eine offizielle Beratungsstelle.

Häufige Fragen

Die Musterung erfolgt in der Regel mit 18 Jahren, also nach Erreichen der Volljährigkeit. Du erhältst eine schriftliche Einladung vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw).

Im Jahr 2026 wird zunächst der Jahrgang 2008 gemustert. Die Musterungen beginnen schrittweise und werden sukzessive auf weitere Jahrgänge ausgeweitet.

Die aktuelle Gesetzeslage sieht die Wehrpflicht nur für männliche Staatsbürger vor. Frauen können sich freiwillig zum Dienst bei der Bundeswehr melden, unterliegen aber nicht der Musterungspflicht.

Die Wehrpflicht besteht grundsätzlich vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. In besonderen Fällen (z. B. bei Zurückstellungen) kann sie bis zum 28. Lebensjahr gelten. Nach dem 25. Lebensjahr wird man in der Regel nicht mehr neu gemustert.

Ja, du kannst jederzeit — auch vor der Musterung — einen KDV-Antrag (Kriegsdienstverweigerung) stellen. Die Musterung selbst musst du trotzdem wahrnehmen, aber du wirst nach erfolgreicher Anerkennung nicht zum Wehrdienst eingezogen.

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