Nach dem Bundeswehr-Fragebogen: Wie geht es weiter?
Du hast den Fragebogen ausgefüllt und in den Briefkasten geworfen. Und jetzt? Viele junge Männer gehen ab diesem Punkt in einen Schwebezustand: Wann kommt was? Was muss ich tun? Wann ist es zu spät, um den Wehrdienst noch zu verweigern? Diese Übersicht zeigt dir den Ablauf von der Auswertung bis zur möglichen Einberufung — mit klaren Zeitangaben und den wichtigsten Entscheidungspunkten.
Inhaltsverzeichnis
Die vier Phasen nach dem Fragebogen
Vom abgeschickten Fragebogen bis zu einer möglichen Einberufung durchläufst du vier Phasen. Jede dauert Wochen bis Monate — du hast also genug Zeit, um in jeder Phase fundierte Entscheidungen zu treffen.
Phase 1: Auswertung
Das BAPersBw wertet deinen Fragebogen aus und entscheidet, ob du zur Musterung eingeladen wirst.
Phase 2: Einladung zur Musterung
Wer eingeladen wird, erhält ein Schreiben mit QR-Code zur Terminvereinbarung. Termin in der Regel innerhalb von vier bis acht Wochen.
Phase 3: Musterungsbescheid
Nach der Musterung folgt ein offizieller Bescheid mit deiner Tauglichkeitsstufe (T1 bis T5).
Phase 4: Mögliche Einberufung
Im aktuellen Modell werden vorrangig Freiwillige einberufen. Eine flächendeckende Einberufung ist erst im Verteidigungsfall denkbar.
Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte aus dem ersten Halbjahr 2026. In der Anlaufphase sind manche Verfahren noch träge — die Bundeswehr fährt die Strukturen erst hoch.
Phase 1: Auswertung beim BAPersBw
Nach Eingang deines Fragebogens beginnt die Auswertung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in Köln. Hier wird entschieden:
- Ob deine Angaben vollständig sind oder Nachfragen nötig sind
- Ob du grundsätzlich zur Musterung eingeladen wirst
- In welcher Reihenfolge die Einladungen erfolgen (Jahrgang, Wohnort, Personalbedarf)
In dieser Phase passiert für dich nach außen nichts. Du erhältst keine Bestätigung, dass dein Fragebogen angekommen ist — das ist normal. Wer Sicherheit will, kann bei der Rücksendung Einschreiben mit Rückschein nutzen oder beim Online-Versand einen Screenshot des Abschluss-Screens machen.
Wenn deine Angaben unvollständig oder unklar waren, wirst du gegebenenfalls schriftlich um Ergänzung gebeten. Reagiere darauf zügig — auch hier laufen Fristen.
Genau jetzt ist der beste Zeitpunkt für KDV
Während die Bundeswehr deinen Fragebogen auswertet, hast du Zeit, in Ruhe einen KDV-Antrag zu stellen. Im Idealfall liegt dein Antrag beim BAPersBw, bevor du zur Musterung eingeladen wirst.
Phase 2: Einladung zur Musterung
Wenn du zur Musterung eingeladen wirst, erhältst du erneut ein offizielles Schreiben — wieder mit QR-Code. Über das Online-Portal vereinbarst du einen Termin bei der nächstgelegenen Musterungsstelle. In der Regel hast du etwa vier bis acht Wochen Zeit, um den Termin wahrzunehmen.
Der Musterungstermin selbst dauert drei bis fünf Stunden und umfasst:
- Anmeldung und Identitätsprüfung
- Ärztliche Untersuchung (allgemein, Seh-/Hörtest, Bewegungsapparat, ggf. Blutprobe)
- Psychologisches Gespräch zur Einschätzung der Belastbarkeit
- Informationsveranstaltung über Karrierewege und Dienstformen
- Tauglichkeitseinstufung am Ende
Die Musterung selbst ist Pflicht. Auch wenn du den Wehrdienst verweigern willst, musst du erscheinen. Du kannst aber bei der Musterung darauf hinweisen, dass du einen KDV-Antrag gestellt hast oder stellen wirst — das wird in deiner Akte vermerkt.
Detaillierte Tipps zur Vorbereitung findest du auf unserer Seite zur Musterung Bundeswehr.
Phase 3: Musterungsbescheid
Wenige Wochen nach der Musterung erhältst du den offiziellen Bescheid mit deiner Tauglichkeitsstufe. Hier die Konsequenzen je nach Einstufung:
| Stufe | Bedeutung | Was folgt? |
|---|---|---|
| T1-T2 | Voll bzw. weitgehend tauglich | Aufnahme in Wehrerfassung, Einberufung möglich |
| T3 | Eingeschränkt tauglich | Nur eingeschränkte Verwendung (Verwaltung, Logistik) |
| T4 | Vorübergehend untauglich | Erneute Musterung später, vorerst keine Einberufung |
| T5 | Dauerhaft untauglich | Dauerhafte Befreiung vom Wehrdienst |
Wenn du eine Tauglichkeitsstufe erhältst, mit der du nicht einverstanden bist (etwa T1 trotz nachweisbarer chronischer Erkrankung), kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wichtig: Die Tauglichkeitseinstufung sagt nichts über dein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Auch ein T1 kann KDV beantragen — die beiden Verfahren sind völlig unabhängig voneinander.
Phase 4: Mögliche Einberufung
Eine Einberufung ist im aktuellen Modell der Ausnahmefall, nicht die Regel. Die Bundeswehr setzt zunächst auf Freiwillige. Eine echte allgemeine Einberufung wäre erst im Verteidigungsfall realistisch — also wenn der Bundestag diesen nach Art. 115a GG feststellt.
Wenn dich ein Einberufungsbescheid erreicht, gilt Folgendes:
- Du erhältst den Bescheid per förmlicher Zustellung (Postzustellungsurkunde)
- Im Bescheid steht der genaue Termin, an dem du zum Dienst antreten musst
- Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn du Gründe gegen die Einberufung hast
- Auch jetzt ist ein KDV-Antrag noch möglich — er hat aufschiebende Wirkung
Der Einberufungsbescheid ist der späteste sinnvolle Zeitpunkt für einen KDV-Antrag. Ab hier zählt jeder Tag — und du gerätst unter Zeitdruck.
Achtung
Ignoriere Einberufungsbescheide niemals. Wer dem Termin ohne triftigen Grund fernbleibt, riskiert ordnungs- und strafrechtliche Konsequenzen. Reagiere stattdessen — entweder durch Folgeleistung oder durch sofortigen KDV-Antrag.
Entscheidungspunkte: Wann kannst du noch reagieren?
Auf jeder Stufe des Verfahrens hast du klare Möglichkeiten zu reagieren. Hier die wichtigsten Entscheidungspunkte:
Direkt nach Fragebogen-Versand
Bester Zeitpunkt für KDV. Du hast Wochen Zeit, einen sauberen Antrag zu schreiben — ohne Druck.
Nach Einladung zur Musterung
Du musst zur Musterung erscheinen, kannst aber dort und schriftlich beim BAPersBw deinen KDV-Status klar machen.
Nach Musterungsbescheid
Auch jetzt ist KDV problemlos möglich. Bei Tauglichkeitsstufen T1-T3 wird der Antrag besonders wichtig.
Nach Einberufungsbescheid
Letzter sinnvoller Zeitpunkt. Antrag muss schnell gestellt werden, hat aber aufschiebende Wirkung gegen die Einberufung.
Auf jeder dieser Stufen ist KDV juristisch möglich. Aber jede Stufe später bedeutet mehr Stress, weniger Vorbereitungszeit und größeres Risiko, dass etwas schiefläuft. Wer Klarheit hat, sollte früh handeln.
KDV-Antrag: Bis wann ist es nicht zu spät?
Rechtlich gibt es keine Frist für den KDV-Antrag. Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 3 GG gilt jederzeit — vor, während und nach der Wehrerfassung. Du kannst den Antrag auch noch als aktiver Soldat oder als Reservist stellen.
Praktisch sieht es aber anders aus. Je weiter das Verfahren fortgeschritten ist, desto schwieriger wird es:
- Vor der Musterung: Maximal entspannt. Du hast Wochen Zeit, einen guten Antrag zu schreiben.
- Nach der Musterung: Immer noch unproblematisch. Antrag wird normal bearbeitet.
- Nach Einberufungsbescheid: Antrag hat aufschiebende Wirkung, du gerätst aber unter Druck.
- Im Verteidigungsfall: Verfahren überlastet, Bearbeitung kann sich verzögern. Wer schon anerkannt ist, hat es deutlich leichter.
Die Anerkennungsquote des BAPersBw lag in den letzten Jahren historisch zwischen 81 und 87 Prozent. Bei sauber formulierten und glaubwürdig begründeten Anträgen liegt sie deutlich höher. Tipps zur richtigen Begründung deines KDV-Antrags findest du in unserem Ratgeber.
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Häufige Fragen
In der Regel vergehen zwischen drei und neun Monaten zwischen Rücksendung des Fragebogens und einer Einladung zur Musterung. In der Anlaufphase 2026 sind die Wartezeiten teilweise länger, weil das BAPersBw die Verfahren erst hochfährt.
Nein. Zwischen Fragebogen und Einberufung liegen mindestens die Musterung und ein offizieller Bescheid. Im aktuellen Modell werden zudem vorrangig Freiwillige einberufen — eine flächendeckende Einberufung wäre erst im Verteidigungsfall denkbar.
Rechtlich ist ein KDV-Antrag jederzeit möglich — auch nach der Musterung oder nach Einberufung. Praktisch gilt aber: Je früher der Antrag liegt, desto entspannter läuft alles weitere. Ideal ist ein Antrag vor oder direkt nach dem Fragebogen. So stellst du den KDV-Antrag.
Bei dauerhafter Untauglichkeit (T5) wirst du dauerhaft vom Wehrdienst befreit. Bei vorübergehender Untauglichkeit (T4) folgt eine erneute Musterung später. Bei Tauglichkeit (T1-T3) wirst du in die Wehrerfassung aufgenommen, was aber nicht automatisch zur Einberufung führt. Mehr dazu unter Musterung Bundeswehr.
Nicht in jedem Fall. Wer nach Auswertung nicht zur Musterung eingeladen wird, hört oft längere Zeit nichts. Eine Bestätigung der Erfassung kannst du formlos beim BAPersBw anfordern — das ist aber kein Muss.
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