Die Bundeswehr plant offenbar eine Ausweitung der körperlichen Untersuchungen bei der Musterung junger Männer. Nach Berichten der Berliner Morgenpost sollen dabei auch intimere Untersuchungen wieder eingeführt werden, die in der Vergangenheit als "Eierkontrollgriff" bekannt waren und jahrelang nicht mehr durchgeführt wurden.
Die Entwicklung steht im Zusammenhang mit dem seit 1. Januar 2026 geltenden Wehrdienstmodernisierungsgesetz, das eine systematische Erfassung aller Männer des Jahrgangs 2008 und jünger vorsieht. Diese müssen einen Pflichtfragebogen ausfüllen und können zur Musterung eingeladen werden.
Rückkehr umstrittener Untersuchungsmethoden
Bei der körperlichen Untersuchung im Rahmen der Musterung sollen künftig wieder Bereiche des Körpers untersucht werden, die bislang ausgespart blieben. Die als "schamverletzend" kritisierten Untersuchungen waren in den vergangenen Jahren deutlich reduziert worden, nachdem es wiederholt Beschwerden über die Durchführung gegeben hatte.
Die Bundeswehr begründet die Maßnahme mit der Notwendigkeit einer vollständigen medizinischen Tauglichkeitsprüfung. Bestimmte Erkrankungen oder körperliche Einschränkungen könnten nur durch eine umfassende Untersuchung festgestellt werden, heißt es aus Kreisen des Verteidigungsministeriums.
Kritiker sehen in der Wiedereinführung einen Rückschritt und befürchten, dass junge Männer durch die als demütigend empfundenen Untersuchungen abgeschreckt werden könnten. Gleichzeitig könnte dies jedoch auch dazu führen, dass mehr Betroffene eine Kriegsdienstverweigerung in Erwägung ziehen.
Auswirkungen auf Kriegsdienstverweigerer
Für junge Männer, die den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, ändert sich durch die erweiterten Untersuchungen zunächst nichts an den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Kriegsdienstverweigerung bleibt ein verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht nach Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.
Ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer kann auch dann gestellt werden, wenn bereits eine Musterung stattgefunden hat oder eine Einberufung erfolgt ist. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge ist das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) in Köln.
Historisch wurden etwa 81 bis 87 Prozent aller KDV-Anträge anerkannt. Diese Quote könnte sich durch die neuen Bestimmungen des Wehrdienstmodernisierungsgesetzes jedoch verändern, da die Verfahren grundlegend überarbeitet wurden.
Organisatorische Veränderungen bei der Musterung
Mit der Wehrdienstmodernisierung wurden auch die Strukturen der Musterung neu organisiert. Die früheren Kreiswehrersatzämter wurden abgeschafft und durch 15 Karrierecenter sowie 24 Musterungszentren ersetzt. Diese sollen eine effizientere Bearbeitung der deutlich gestiegenen Fallzahlen ermöglichen.
Die neuen Untersuchungsstandards werden voraussichtlich in allen Musterungszentren einheitlich angewendet. Dabei soll nach Angaben der Bundeswehr auf die Wahrung der Würde der Untersuchten geachtet werden, auch wenn die Untersuchungen selbst wieder ausgeweitet werden.
Betroffene, die Bedenken gegen eine Teilnahme am Wehrdienst haben, können sich über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren. Neben der Kriegsdienstverweigerung gibt es auch andere Optionen, den Dienst zu vermeiden oder zu verschieben, etwa durch Zurückstellung wegen Ausbildung oder Studium.
Rechtliche Einordnung
Die Wiedereinführung intimerer körperlicher Untersuchungen bewegt sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Wehrpflicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit die Zulässigkeit solcher Untersuchungen grundsätzlich bestätigt, sofern sie verhältnismäßig und für die Tauglichkeitsfeststellung erforderlich sind.
Gleichzeitig bleibt das Recht auf Kriegsdienstverweigerung davon unberührt. Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst ablehnt, kann dies auch unabhängig vom Ergebnis einer Musterung geltend machen.
Quellen
- Berliner Morgenpost — Originalmeldung, abgerufen am 29.09.2026